Eines von vielen Beispielen aus dem Praxisalltag: Regressforderungen der Krankenkassen - hier der DAK Wir erhalten von der Kassenzahnärzlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V) ein vom 16.06.25 datiertes Schreiben, die DAK hätte die Abrechnung einer Beratungsleistung am 13.11.2023 in unserer Praxis, Honorar 10,63 €, beanstandet, und werden aufgefordert, schriftlich dazu Stellung zu nehmen:
Wir äußern uns schriftlich zum Sachverhalt und senden die Stellungnahme fristgerecht an die KZV M-V. Diese teilt uns ihren Entschluss mit Schreiben vom 18.07.2025 mit: Der Antrag der DAK wird abgelehnt. Die Krankenkasse erhält ebenfalls eine Benachrichtigung über den Bescheid:
Die DAK legt Widerspruch gegen diesen Bescheid der Krankenkasse ein. Wir erhalten von der KZV mit Datum vom 02.09.2025 folgendes Schreiben, in dem wir aufgefordert werden, die Patientenkartei zuzusenden, damit sich der Vorstand der KZV zur Beschlussfassung mit dem Fall beschäftigen kann:
Ich telefoniere mit der Sachbearbeiterin bei der KZV und teile mit, dass ich wegen 10,63 weder die Zeit, noch die Kraft habe, das Verfahren weiter in die Länge ziehen zu lassen. Versorgungslage, Terminnotstand und resultierende, jahrelange berufliche Überlastung rechtfertigten nicht, dass diese und weitere Verfahren den Patienten unnötig weitere Behandlungszeit entzögen. Letztlich schicke ich die Unterlagen doch, weil viele andere Kollegen in solchen Verfahren resigniert aufgegeben haben und dadurch immer mehr vermeintliche Beanstandungen die Praxen fluten. Mit Datum vom 04.05.2026e rhalten wir durch u.a. vierseitiges Schreiben folgende Mitteilung: Der Vorstand der KZV hat entschieden, über die Beanstandung der DAK nicht entscheiden zu können. Er verweist den Fall an den Widerspruchsausschuss der KZV, der am 10.12.2025 tagt. Vier Zahnärzte befassen sich im Ausschuss mit der Sachlage und lehnen den Widerspruch der DAK ab:
Sowohl wir als auch die DAK erhalten die Ausfertigung des Bescheides. Hier findet die Odyssee um 10,63 ein vorläufiges Ende. Für den Streit um eine Beratungsleistung mit Nichtigkeitswert aus 11/23 wird durch die DAK ein Bürokratenmonster in Gang gesetzt: Krankenkasse - KZV - Zahnarzt - KZV - Krankenkasse - KZV - Zahnarzt - KZV Vorstand - Krankenkasse und Zahnarzt. Egal, wer hier am Ende Recht behält, stellt sich die Frage, wie wir weiter mit der Effizienz unserer Ressourcen umgehen wollen und welche Rechtfertigung es für ein solches Gebaren gibt. Dies ist leider kein Einzelfall, sondern tägliche Praxis. Die DAK hat jetzt die Möglichkeit, das Ergebnis gerichtlich anzufechten. In unserem System: nichts ist unmöglich…