In diesem Monitoring können nicht alle individuellen Aspekte eines Versicherungsvertrages beleuchtet werden. Dazu gibt es zu viele und zu unterschiedliche Angebote miteinander konkurrierender Versicherer. Fakt ist, dass bei einem sehr guten Service sowie einer moderaten Erstattungsleistung einer Versicherung keine Dumpingbeiträge zu erwarten sind. So wird sich für jeden grundsätzlich die Frage stellen: Was ist mir meine Gesundheit wert? Bei der Entscheidung zum Vertragsabschluss hat es sich oft als hilfreich erwiesen, einen vertrauten Versicherungsvertreter zu Rate zu ziehen. Er wird Ihnen helfen, eine geeignete Police zu erstellen, und ihn können sie bei später eventuell auftretenden Problemen persönlich befragen, um seine Hilfe einzufordern.
Kassenzuschuss 60-75 %
Ausgangspunkt für einen Vertragsabschluss sollten immer eine Befunderhebung und Dokumentation des Zahnstatus beim Zahnarzt sein. So laufen Sie nicht Gefahr, aus Unwissenheit falsche oder unvollständige Angaben bei der Versicherung zu machen. Diese Vorarbeit beim Zahnarzt ist für Sie kostenpflichtig, dennoch absolut sinnvoll. Eine unseren Erfahrungen nach wichtige Voraussetzung ist ebenfalls, sich einen Versicherungspartner zu suchen, der eine dem Vertragsabschluss vorangegangene zahnärztliche Beratung später nicht zum Anlass nimmt, Ihnen Leistungen zu verweigern mit der Begründung, Sie hätten nicht vorausschauend, sondern berechnend gehandelt. Jeder Zahnarzt ist verpflichtet, Sie jederzeit aufzuklären, zu beraten und ggf. zukünftige Therapienotwendigkeiten zu prognostizieren. Nur so können Sie selbst auch durch eigene Veränderungen von z.B. Ernährungs- und/oder Putzgewohnheiten negativen Entwicklungen vorbeugen. Allerdings ist es bereits häufiger passiert, dass Versicherungen solche Beratungen zu mittel- und langfristigen Tendenzen missbrauchten, um später Erstattungen oder Bezuschussungen zu verweigern. Dies geschah selbst, wenn der Vertrag beispielsweise schon fünf Jahre ungenutzt bestand und eine Zahnersatzberatung bereits sieben Jahre zurück lag. Ihre Versicherung ist in den meisten Fällen durch Regelungen des Vertrages berechtigt, Informationen aus Ihrer Patientenkartei anzufordern. Davon machen die meisten Versicherer auch Gebrauch. Der Zahnarzt wird bei diesen Vorabfragen immer eindeutig anhand der Akteneinträge im Sinne eines amtlichen Dokumentes antworten. Wir haben nachfolgend einige Punkte für Sie zusammengestellt, die Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung unterstützen sollen. Diese Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und wird keine Empfehlung für einen bestimmten Versicherungspartner aussprechen. Mit Ihrer Entscheidung übernehmen Sie eigene Verantwortung.
Ob man letztlich eine Zahnzusatzversicherung abschließt, ist eine Philosophiefrage. Theoretisch ist es auch möglich, selbst Vorsorge zu betreiben, ohne einem Dritten einen Teil seiner Eigenverantwortung zu übertragen und diesen deshalb daran verdienen zu lassen. Der Markt für solche Versicherungsangebote ist breit gefächert und meist unübersichtlich für denjenigen, der als zukünftiger Patient einen Vertrag abschließen möchte. Das liegt nicht zuletzt auch am oft fehlenden Sachverstand und der daraus resultierenden Unsicherheit, was wohl wie am besten zu versichern sei. Gerade im sprichwörtlich berüchtigten Kleingedruckten eines Vertrages sind nicht selten Fallstricke versteckt, die dem Versicherten ohne eine vernünftige Beratung vor Vertragsabschluss nach Jahren der Prämienzahlung bis hin zur Leistungsverweigerung durch die Versicherung auf die Füße fallen.
Folgende Fragen/Anregungen sind geboten: 1. Was möchte ich versichern?: Zahnersatz ( Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate und deren Aufbauten... ); Füllungsalternativen ( Inlays, Veneers, Kunststofffüllungen... ); prophylaktische Maßnahmen ( professionelle Zahnreinigung, Zahnversiegelungen... ); Therapiealternativen ( Lasertherapie, heilpraktische Alternativen...) 2. Was soll es denn kosten?: Wie hoch ist mein monatlicher Beitrag? Wie haben sich die Beiträge für diese Leistungen in den letzten Jahren bei meiner Versicherung entwickelt? Dieser Posten ist abhängig z.B. von der Menge und Art der Leistungen, die ich versichern möchte, vom Ausgangszustand meines Gebisses, vom Eintrittsalter in die Versicherung. 3. Risikozuschlag oder Leistungsausschluss? Schließt der Versicherer bestimmte Versorgungen wegen gewisser Risiken bei höherem Alter oder bestehenden Erkrankungen ( z.B. Parodontose oder allgemeine körperliche Erkrankungen wie Diabetes, Hypertonus etc. ) von vornherein aus oder verlangt einen Risikozuschlag? Wird die Versorgung bereits vorhandener, nicht versorgter Zahnlücken für die Zukunft ausgeschlossen oder eine Leistungseinschränkung betrieben, weil schon zu viele Zähne fehlen, obwohl sie ersetzt sind? 4. Wann wird erstmalig erstattet und in welchen Staffelungen? Nach Vertragsabschluss ist bei nahezu allen Versicherungen eine Karenzzeit einzuhalten. Dies ist ein Zeitraum, in dem Beiträge angespart werden müssen, eine Bezuschussung geplanter Versorgungen aber noch nicht möglich ist. Bei den meisten Versicherungen beträgt diese Zeitspanne ca. acht Monate. Nach dieser Karenzzeit beginnt der Versicherungszeitraum. Doch auch hier wird in den meisten Fällen nicht sofort voll erstattet. Oft ist es so, dass die Versicherungsleistungen dann erst von Jahr zu Jahr wachsen, so dass die Leistungen im ersten Versicherungsjahr beispielsweise bei 250 €, im zweiten bei 500 €, im dritten bei 1000 und dann weiter steigend gedeckelt sind. Zumeist wird dadurch eine wirklich merkliche Versicherungsbeteiligung erst nach vier bis fünf Versicherungsjahren erreicht. 5. Was wird denn nun erstattet? Mehrere Dinge sind zur Klärung dieser Frage notwendig. Zunächst einmal muss man wissen, dass gesetzliche Krankenkassen zumeist nur eine Regel- oder Standardversorgung bezuschussen. Ästhetisch und funktionell hochwertigerer Zahnersatz setzt sich durch aufwendigere zahnärztliche und zahntechnische Leistungen in der Regel zusammen aus den Standardleistungen gesetzlicher Krankenkassen und zusätzlichen Privatleistungen. Vom gesetzlichen Leistungsanteil übernimmt Ihre Krankenkasse mindestens 60 %, bei Erfüllung der Bonusheftpflichten bis zu 75 %. Von den privaten Zusatzleistungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse nichts. Interessant für Sie ist, an welchen Ihrer zukünftigen Kosten sich Ihre Versicherung beteiligt: Übernimmt Sie nur einen Teil Ihrer Kosten von den gesetzlichen Leistungen oder auch einen Teil Ihrer Kosten bei den privaten Zusatzleistungen? Wie viel Prozent der Kosten werden übernommen und bis zu welchem Steigerungsfaktor der privaten Gebührenordnung bei den Zusatzleistungen erstattet die Versicherung? 6. Muss ich vor Therapiebeginn eine Kostenzusage einholen? Durch diese sichern Sie sich in der Regel die Beteiligung der Zusatzversicherung an Ihren Kosten und untermauern Ihre Entscheidung für eine Therapie durch eine genauere Schätzung Ihrer Eigenanteilskosten.
Ihre Kosten 100 %
Ihre Kosten 25-40 %
private Zusatzleistungen
gesetzliche Leistungen
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Zahnzusatzversicherung
Tipps zur Zahnpflege
Wie aus allem, so kann man auch aus der Zahnpflege eine Philosophie machen: Elektrische oder Handzahnbürste? Zahnpaste fluoridiert oder nicht? usw. Fakt ist, dass eine regelmäßig gute Mundhygiene auch mit Hilfe einer Handzahnbürste erreicht werden kann und dies nicht unbedingt einer Zahnbürste in Form eines Ultraschall erzeugenden Highendgerätes bedarf. Auch mit letzterem kann der Putzeffekt nur mäßig und damit die Gefahr der Entstehung von Karies und/oder Parodontose erhöht sein. Wie so oft liegt das Ergebnis begründet in der Art und Weise der Anwendung durch den Menschen selbst. Sollte man sich für eine elektrische Variante entscheiden, ist es jedenfalls empfehlenswert, in eine Zahnbürste mit Drucksensor zu investieren, um langjährigen, mechanisch gesetzten Schäden durch einen zu hohen Putzdruck vorzubeugen. Die Haltbarkeit einer Zahnbürste mit mittlerer Borstenhärte sollte durchschnittlich 2-3 Monate erreichen. Danach muss sie ausgewechselt werden. Stehen die Borsten einer solchen Bürste schon nach Tagen oder wenigen Wochen schief wie ein Kornfeld nach dem Sturm, ist davon auszugehen, dass der Druck beim Bürsten zu hoch war. Verstetigt sich ein solches Putzmuster, ist im Laufe von Jahren mit übermäßig abradierten/abgenutzten Zahnhälsen sowie Zahnfleischdefekten im Übergang zum Wurzelbereich zu rechnen. Oft reagieren solche Zähne dann deutlich sensibler auf thermische sowie Süß- /Sauerreize. Die Zahnreinigung unterstützende Hilfsmittel sind insbesondere Interdentalraumbürsten, Zahnseide und -stocher sowie Mundduschen. Über die Verwendung fluorhaltiger Zahnpasten streitet man z.T. kontrovers. Die meisten wissenschaftlichen Studien befürworten den Einsatz von Fluoriden. Insbesondere wird die Stabilisierung der sogenannten Schmelzprismen hervorgehoben, die bei einer Säureattacke durch den Fluoreinbau widerstandsfähiger gemacht und ihre Entmineralisierung erschwert wird. Zusätzlich soll das Mineral den Bakterienstoffwechsel behindern und damit auch die Erzeugung von Säuren sowie anderen Stoffwechselprodukten. Den Fluoriden wird so eine kariesprotektive Wirkung zugesprochen, die in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt wurde ( so auch schon zu DDR-Zeiten, in denen aufgrund dieser Erkenntnisse örtlich dem Trinkwasser Fluor zugesetzt wurde ). Gegner der Fluoridierung sprechen von einem körperfremden Stoff, dessen positive Wirkung nicht erwiesen sei. Sie verweisen auf Untersuchungen, bei denen nach Absetzung von Fluoriden eine Abnahme kariöser Läsionen zu verzeichnen gewesen sei. Zusätzlich wurde statuiert, dass Fluor Tumorbildungen sowie Osteoporose begünstige, und - in einer Art Verschwörungstheorie konstatiert - der Stoff menschliche Willensabhängigkeit verursache. Wie nahezu alle Dinge sind Wissen sowie Erkenntnis im Fluss und jeder kann oder muss sich mit der Flut von Informationen auseinandersetzen und seinen eigenen Standpunkt finden. Die Konfrontation zwischen den unterschiedlichen Meinungslagern erinnert manchmal an die churchillsche These “Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe.”, aber auch an das Dekret des Paracelsus "Dosis facit venenum.” ( Dosis sola venenum facit - deutsch: Allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei. ). Nach letzterem entscheiden wir in unserer Praxis individuell, für wen und in welcher Menge eine Fluoridierung hilfreich sein kann. Mundspülungen wurden lange als selbstverständlich in der Anwendung beworben. Wir ziehen in unserer Praxis eine eindeutige Grenze, bei der wir dem Normalpatienten nicht zu einer dauerhaften zusätzlichen Anwendung von synthetisch hergestellten Mundspüllösungen bekannter Marken raten, schon gar nicht solcher mit antibakterieller Wirkung. Letztere zerstören bei ihrem Einsatz nämlich nicht nur die "bösen", sondern auch die "guten" Bakterien. Aufbau und Erhalt einer gesunden, im Gleichgewicht stehenden Mundflora sind für den Körper essentiell. Ein dauerhafter Einsatz führt zur Störung dieses Gleichgewichtes und kann Folgereaktionen verursachen. Bei Entzündungen o.ä. im Mundbereich steht einem temporär begrenzten Einsatz allerdings nichts im Wege. Wer dauerhaft zusätzlich spülen möchte, sollte sich eher auf Naturheilprodukte konzentrieren. Hier haben insbesondere Kräuter wie Salbei, Thymian oder Kamille eine stabilisierende Wirkung. Zahnpflegeregeln aus unserer Sicht: - 2x täglich putzen: nach dem Frühstück und vor dem Schlafengehen, jeweils 3 Minuten, je nach Möglichkeit ein drittes Mal nach dem Mittagessen - Schema: rechts oben, links oben, links unten, rechts unten - dreimal wiederholen, jeweils Außen-, Innen-, Kauflächen - Arbeiten Sie u.U. mit Zahnseide oder Interdentalraumbürsten nach. - bei Verwendung von z.B. Elmex professional, Sensodyne o.ä. wegen Sensibilitäten: Am Ende nicht mit Wasser ausspülen, Schaum nur ausspucken. - Kontrolle des Putzdruckes: Wenig Druck, aber längeres Putzen haben den gleichen Reinigungseffekt wie unter Stress und Zeitmangel hoher Putzdruck, schonen aber Zähne und Zahnfleisch. - Zwischenmahlzeiten sollten grundsätzlich nicht aus zuckerhaltigen und/oder klebrigen Lebensmitteln bestehen. - Naschen ist erlaubt, aber nicht über den ganzen Tag verteilt. Besser ist ein einmaliger intensiver Genuss mit anschließender Reinigung. Andernfalls würde ganztägig ein hoher Zuckerlevel im Mund erzeugt. - Essen Sie zwischendurch frisches und knackiges Obst/Gemüse. Es hilft ebenfalls bei der Reinigung. - Trinken Sie ungesüßt, am besten Wasser in naturreiner Form. - Kombinieren Sie Ihren Check beim Zahnarzt mit einer Hygienekontrolle sowie bei Bedarf mit einer professionellen Zahnreinigung. - Ernähren Sie sich gesund - alles was Ihrem Körper gut tut, erfreut auch ihre Zähne und den Zahnhalteapparat, denn alles ist ein funktionierendes Ganzes. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Behandlung von Kindern
Die Behandlung von Kindern erfordert sehr viel Feingefühl und Verständnis, Ausdauer und Erfahrung. Das Gros der Eltern verfügt heute über ein hohes Maß an Aufklärung sowie Wissen und zeigt dadurch auch aktiv Verantwortung für die ( Mund- ) Gesundheit seiner Kinder. Es nimmt am regelmäßigen Kontrollsystem mit prophylaktischen Maßnahmen teil. Zur Unterstützung bieten wir in unserer Praxis für Patienten aller Altersgruppen ein Recallsystem, durch das sie unverbindlich in regelmäßigen Abständen an den nächsten Vorsorgetermin erinnert werden können. Die Teilnahme an diesem System ist freiwillig. Immer wieder erleben wir aber auch, dass Kinder nicht rechtzeitig genug Gelegenheit haben, den Zahnarzt als Behandler und Helfenden kennenzulernen. Dies ist oft auch durch die Angst der Eltern vor der zahnärztlichen Behandlung begründet, die sie quasi an ihre Kinder weiter “vererben”. Ein ( zu ) später erster Zahnarztbesuch, vielleicht zusätzlich belastet durch die Notwendigkeit einer Behandlung akuter Beschwerden, ist oft sowohl für den kleinen verängstigten Patienten als auch den Zahnarzt eine Herausforderung. Aus diesem Grunde ist es unser vorrangiges Ziel, diese Angst bei den Kids erst gar nicht entstehen zu lassen und ihnen die Möglichkeit zu geben, eigene Erfahrungen in der Zahnarztpraxis zu sammeln. Wir empfehlen daher, das Kind in einem Alter von ca. zweieinhalb Jahren erstmalig z.B. im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung der Eltern mit in die Praxis zu bringen, um erste Eindrücke von der Umgebung und dem Praxisteam zu sammeln. Dabei steht die Untersuchung des Kindes nicht zwingend im Vordergrund, sondern eher die Beobachtung des Ablaufs der Untersuchung beim Elternteil. In vielen Fällen ist das Kind zugänglich und die Untersuchung des Entwicklungsstandes der Milchzähne kann nahezu zeitgleich erfolgen. Manchmal ist jedoch auch die Ausdauer der Eltern über mehrere Sitzungen gefragt, um das Kind spielerisch an die Untersuchung/Behandlung heranzuführen. Nur so wird zukünftig eine vertraute sowie auch stress- und angstfreie Atmosphäre sicherzustellen sein und dieser anfängliche Zeitaufwand oft zur Investition ins Leben. Folgende Empfehlungen haben wir für Sie in Bezug auf Ihre Kids: - pro Kalenderhalbjahr eine Vorsorgeuntersuchung ( in unserer Praxis bei Kindern im Alter von 6-18 Jahren nahezu grundsätzlich automatisch mit prophylaktischen Maßnahmen gekoppelt ) - Lassen Sie sich als frisch gebackene Eltern schon frühzeitig zur Mundgesundheit Ihres Kindes in der Praxis beraten. Stellen Sie alle Fragen, die Sie diesbezüglich interessieren. - Orientieren Sie sich bei der Mundhygiene Ihres Kindes auch an den unter “Tipps zur Zahnpflege” getätigten Aussagen. Gehen Sie nicht von der Tatsache aus, dass Ihrem Kind Essen und Trinken besser schmecken, wenn gesüßt wurde. Ihr Kind kommt quasi ohne diese Erfahrung auf die Welt, kennt keinen Zucker und/oder keine -ersatzstoffe. Üben Sie daher Zurückhaltung mit diesem Stoff aus, denn er steht nicht nur bei der Bildung von Karies im Mittelpunkt, sondern auch bei der Entwicklung vieler anderer Krankheiten im Körper. - Lassen Sie - wenn möglich - Ihr Kind ab einem bestimmten Zeitpunkt allein ins Behandlungszimmer gehen. Dies festigt die Vertrauensbeziehung zwischen kleinem Patienten und Behandler(in). Eltern als Zuschauer reagieren verständlicherweise oft emotional oder aus Unwissenheit. So ist der Satz, “Nun mach mal den Mund auf, es tut ja nicht weh.”, aus dem Munde von Mama oder Papa eher kontraproduktiv, weil er falsche Tatsachen vorgaukeln könnte.Wir als Zahnärzte verständigen uns zusammen mit Ihrem Kind auf ein Reaktionsmuster, falls während der Therapie Schmerzen auftreten sollten. Für Ihr Kind wird so der Behandlungsverlauf weitgehend mit beeinflussbar bleiben und der Erfolg wird von beiden Seiten als Erfolg empfunden, was die Motivation für den nächsten notwendigen Schritt befördert.