In
diesem
Monitoring
können
nicht
alle
individuellen
Aspekte
eines
Versicherungsvertrages
beleuchtet
werden.
Dazu
gibt
es
zu
viele
und
zu
unterschiedliche
Angebote
miteinander
konkurrierender
Versicherer.
Fakt
ist,
dass
bei
einem
sehr
guten
Service
sowie
einer
moderaten
Erstattungsleistung
einer
Versicherung
keine
Dumpingbeiträge
zu
erwarten
sind.
So
wird
sich
für
jeden
grundsätzlich
die
Frage
stellen:
Was
ist
mir
meine
Gesundheit
wert?
Bei
der
Entscheidung
zum
Vertragsabschluss
hat
es
sich
oft
als
hilfreich
erwiesen,
einen
vertrauten
Versicherungsvertreter
zu
Rate
zu
ziehen.
Er
wird
Ihnen
helfen,
eine
geeignete
Police
zu
erstellen,
und
ihn
können
sie
bei
später
eventuell
auftretenden
Problemen
persönlich
befragen,
um
seine
Hilfe
einzufordern.
Kassenzuschuss
60-75 %
Ausgangspunkt
für
einen
Vertragsabschluss
sollten
immer
eine
Befunderhebung
und
Dokumentation
des
Zahnstatus
beim
Zahnarzt
sein.
So
laufen
Sie
nicht
Gefahr,
aus
Unwissenheit
falsche
oder
unvollständige
Angaben
bei
der
Versicherung
zu
machen.
Diese
Vorarbeit
beim
Zahnarzt
ist
für
Sie
kostenpflichtig,
dennoch
absolut
sinnvoll.
Eine
unseren
Erfahrungen
nach
wichtige
Voraussetzung
ist
ebenfalls,
sich
einen
Versicherungspartner
zu
suchen,
der
eine
dem
Vertragsabschluss
vorangegangene
zahnärztliche
Beratung
später
nicht
zum
Anlass
nimmt,
Ihnen
Leistungen
zu
verweigern
mit
der
Begründung,
Sie
hätten
nicht
vorausschauend,
sondern
berechnend
gehandelt.
Jeder
Zahnarzt
ist
verpflichtet,
Sie
jederzeit
aufzuklären,
zu
beraten
und
ggf.
zukünftige
Therapienotwendigkeiten
zu
prognostizieren.
Nur
so
können
Sie
selbst
auch
durch
eigene
Veränderungen
von
z.B.
Ernährungs-
und/oder
Putzgewohnheiten
negativen
Entwicklungen
vorbeugen.
Allerdings
ist
es
bereits
häufiger
passiert,
dass
Versicherungen
solche
Beratungen
zu
mittel-
und
langfristigen
Tendenzen
missbrauchten,
um
später
Erstattungen
oder
Bezuschussungen
zu
verweigern.
Dies
geschah
selbst,
wenn
der
Vertrag
beispielsweise
schon
fünf
Jahre
ungenutzt
bestand
und
eine
Zahnersatzberatung
bereits
sieben
Jahre
zurück
lag.
Ihre
Versicherung
ist
in
den
meisten
Fällen
durch
Regelungen
des
Vertrages
berechtigt,
Informationen
aus
Ihrer
Patientenkartei
anzufordern.
Davon
machen
die
meisten
Versicherer
auch
Gebrauch.
Der
Zahnarzt
wird
bei
diesen Vorabfragen immer eindeutig anhand der Akteneinträge im Sinne eines amtlichen Dokumentes antworten.
Wir
haben
nachfolgend
einige
Punkte
für
Sie
zusammengestellt,
die
Sie
bei
der
Wahl
Ihrer
Versicherung
unterstützen
sollen.
Diese
Aufstellung
erhebt
nicht
den
Anspruch
auf
Vollständigkeit
und
wird
keine
Empfehlung
für
einen
bestimmten
Versicherungspartner
aussprechen.
Mit
Ihrer
Entscheidung
übernehmen
Sie eigene Verantwortung.
Ob
man
letztlich
eine
Zahnzusatzversicherung
abschließt,
ist
eine
Philosophiefrage.
Theoretisch
ist
es
auch
möglich,
selbst
Vorsorge
zu
betreiben,
ohne
einem Dritten einen Teil seiner Eigenverantwortung zu übertragen und diesen deshalb daran verdienen zu lassen.
Der
Markt
für
solche
Versicherungsangebote
ist
breit
gefächert
und
meist
unübersichtlich
für
denjenigen,
der
als
zukünftiger
Patient
einen
Vertrag
abschließen
möchte.
Das
liegt
nicht
zuletzt
auch
am
oft
fehlenden
Sachverstand
und
der
daraus
resultierenden
Unsicherheit,
was
wohl
wie
am
besten
zu
versichern
sei.
Gerade
im
sprichwörtlich
berüchtigten
Kleingedruckten
eines
Vertrages
sind
nicht
selten
Fallstricke
versteckt,
die
dem
Versicherten
ohne
eine
vernünftige Beratung vor Vertragsabschluss nach Jahren der Prämienzahlung bis hin zur Leistungsverweigerung durch die Versicherung auf die Füße fallen.
Folgende Fragen/Anregungen sind geboten:
1.
Was
möchte
ich
versichern?:
Zahnersatz
(
Kronen,
Brücken,
Prothesen,
Implantate
und
deren
Aufbauten...
);
Füllungsalternativen
(
Inlays,
Veneers,
Kunststofffüllungen...
);
prophylaktische
Maßnahmen
(
professionelle
Zahnreinigung,
Zahnversiegelungen...
);
Therapiealternativen
(
Lasertherapie,
heilpraktische Alternativen...)
2.
Was
soll
es
denn
kosten?:
Wie
hoch
ist
mein
monatlicher
Beitrag?
Wie
haben
sich
die
Beiträge
für
diese
Leistungen
in
den
letzten
Jahren
bei
meiner
Versicherung
entwickelt?
Dieser
Posten
ist
abhängig
z.B.
von
der
Menge
und
Art
der
Leistungen,
die
ich
versichern
möchte,
vom
Ausgangszustand
meines Gebisses, vom Eintrittsalter in die Versicherung.
3.
Risikozuschlag
oder
Leistungsausschluss?
Schließt
der
Versicherer
bestimmte
Versorgungen
wegen
gewisser
Risiken
bei
höherem
Alter
oder
bestehenden
Erkrankungen
(
z.B.
Parodontose
oder
allgemeine
körperliche
Erkrankungen
wie
Diabetes,
Hypertonus
etc.
)
von
vornherein
aus
oder
verlangt
einen
Risikozuschlag?
Wird
die
Versorgung
bereits
vorhandener,
nicht
versorgter
Zahnlücken
für
die
Zukunft
ausgeschlossen
oder
eine
Leistungseinschränkung betrieben, weil schon zu viele Zähne fehlen, obwohl sie ersetzt sind?
4.
Wann
wird
erstmalig
erstattet
und
in
welchen
Staffelungen?
Nach
Vertragsabschluss
ist
bei
nahezu
allen
Versicherungen
eine
Karenzzeit
einzuhalten.
Dies
ist
ein
Zeitraum,
in
dem
Beiträge
angespart
werden
müssen,
eine
Bezuschussung
geplanter
Versorgungen
aber
noch
nicht
möglich
ist.
Bei
den
meisten
Versicherungen
beträgt
diese
Zeitspanne
ca.
acht
Monate.
Nach
dieser
Karenzzeit
beginnt
der
Versicherungszeitraum.
Doch
auch
hier
wird
in
den
meisten
Fällen
nicht
sofort
voll
erstattet.
Oft
ist
es
so,
dass
die
Versicherungsleistungen
dann
erst
von
Jahr
zu
Jahr
wachsen,
so
dass
die
Leistungen
im
ersten
Versicherungsjahr
beispielsweise
bei
250
€,
im
zweiten
bei
500
€,
im
dritten
bei
1000
€
und
dann
weiter
steigend
gedeckelt
sind.
Zumeist wird dadurch eine wirklich merkliche Versicherungsbeteiligung erst nach vier bis fünf Versicherungsjahren erreicht.
5.
Was
wird
denn
nun
erstattet?
Mehrere
Dinge
sind
zur
Klärung
dieser
Frage
notwendig.
Zunächst
einmal
muss
man
wissen,
dass
gesetzliche
Krankenkassen
zumeist
nur
eine
Regel-
oder
Standardversorgung
bezuschussen.
Ästhetisch
und
funktionell
hochwertigerer
Zahnersatz
setzt
sich
durch
aufwendigere
zahnärztliche
und
zahntechnische
Leistungen
in
der
Regel
zusammen
aus
den
Standardleistungen
gesetzlicher
Krankenkassen
und
zusätzlichen Privatleistungen.
Vom
gesetzlichen
Leistungsanteil
übernimmt
Ihre
Krankenkasse
mindestens
60
%,
bei
Erfüllung
der
Bonusheftpflichten
bis
zu
75
%.
Von
den
privaten
Zusatzleistungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse nichts.
Interessant
für
Sie
ist,
an
welchen
Ihrer
zukünftigen
Kosten
sich
Ihre
Versicherung
beteiligt:
Übernimmt
Sie
nur
einen
Teil
Ihrer
Kosten
von
den
gesetzlichen
Leistungen
oder
auch
einen
Teil
Ihrer
Kosten
bei
den
privaten
Zusatzleistungen?
Wie
viel
Prozent
der
Kosten
werden
übernommen
und
bis
zu welchem Steigerungsfaktor der privaten Gebührenordnung bei den Zusatzleistungen erstattet die Versicherung?
6.
Muss
ich
vor
Therapiebeginn
eine
Kostenzusage
einholen?
Durch
diese
sichern
Sie
sich
in
der
Regel
die
Beteiligung
der
Zusatzversicherung
an
Ihren Kosten und untermauern Ihre Entscheidung für eine Therapie durch eine genauere Schätzung Ihrer Eigenanteilskosten.
Ihre Kosten
100 %
Ihre Kosten
25-40 %
private Zusatzleistungen
gesetzliche Leistungen
Zahnzusatzversicherung
Tipps zur Zahnpflege
Wie
aus
allem,
so
kann
man
auch
aus
der
Zahnpflege
eine
Philosophie
machen:
Elektrische
oder
Handzahnbürste?
Zahnpaste
fluoridiert
oder
nicht?
usw.
Fakt
ist,
dass
eine
regelmäßig
gute
Mundhygiene
auch
mit
Hilfe
einer
Handzahnbürste
erreicht
werden
kann
und
dies
nicht
unbedingt
einer
Zahnbürste
in
Form
eines
Ultraschall
erzeugenden
Highendgerätes
bedarf.
Auch
mit
letzterem
kann
der
Putzeffekt
nur
mäßig
und
damit
die
Gefahr
der
Entstehung
von
Karies
und/oder
Parodontose
erhöht
sein.
Wie
so
oft
liegt
das
Ergebnis
begründet
in
der
Art
und
Weise
der
Anwendung
durch
den
Menschen
selbst.
Sollte
man
sich
für
eine
elektrische
Variante
entscheiden,
ist
es
jedenfalls
empfehlenswert,
in
eine
Zahnbürste
mit
Drucksensor
zu
investieren,
um
langjährigen,
mechanisch gesetzten Schäden durch einen zu hohen Putzdruck vorzubeugen.
Die
Haltbarkeit
einer
Zahnbürste
mit
mittlerer
Borstenhärte
sollte
durchschnittlich
2-3
Monate
erreichen.
Danach
muss
sie
ausgewechselt
werden.
Stehen
die
Borsten
einer
solchen
Bürste
schon
nach
Tagen
oder
wenigen
Wochen
schief
wie
ein
Kornfeld
nach
dem
Sturm,
ist
davon
auszugehen,
dass
der
Druck
beim
Bürsten
zu
hoch
war.
Verstetigt
sich
ein
solches
Putzmuster,
ist
im
Laufe
von
Jahren
mit
übermäßig
abradierten/abgenutzten
Zahnhälsen
sowie
Zahnfleischdefekten
im
Übergang
zum
Wurzelbereich
zu
rechnen.
Oft
reagieren
solche
Zähne
dann
deutlich
sensibler
auf
thermische
sowie
Süß-
/Sauerreize. Die Zahnreinigung unterstützende Hilfsmittel sind insbesondere Interdentalraumbürsten, Zahnseide und -stocher sowie Mundduschen.
Über
die
Verwendung
fluorhaltiger
Zahnpasten
streitet
man
z.T.
kontrovers.
Die
meisten
wissenschaftlichen
Studien
befürworten
den
Einsatz
von
Fluoriden.
Insbesondere
wird
die
Stabilisierung
der
sogenannten
Schmelzprismen
hervorgehoben,
die
bei
einer
Säureattacke
durch
den
Fluoreinbau
widerstandsfähiger
gemacht
und
ihre
Entmineralisierung
erschwert
wird.
Zusätzlich
soll
das
Mineral
den
Bakterienstoffwechsel
behindern
und
damit
auch
die
Erzeugung
von
Säuren
sowie
anderen
Stoffwechselprodukten.
Den
Fluoriden
wird
so
eine
kariesprotektive
Wirkung
zugesprochen,
die
in
zahlreichen
wissenschaftlichen
Studien
belegt
wurde
(
so
auch
schon
zu
DDR-Zeiten,
in
denen
aufgrund
dieser
Erkenntnisse
örtlich
dem
Trinkwasser
Fluor
zugesetzt
wurde
).
Gegner
der
Fluoridierung
sprechen
von
einem
körperfremden
Stoff,
dessen
positive
Wirkung
nicht
erwiesen
sei.
Sie
verweisen
auf
Untersuchungen,
bei
denen
nach
Absetzung
von
Fluoriden
eine
Abnahme
kariöser
Läsionen
zu
verzeichnen
gewesen
sei.
Zusätzlich
wurde
statuiert,
dass
Fluor
Tumorbildungen
sowie
Osteoporose
begünstige,
und
-
in
einer
Art
Verschwörungstheorie
konstatiert
-
der
Stoff
menschliche
Willensabhängigkeit
verursache.
Wie
nahezu
alle
Dinge
sind
Wissen
sowie
Erkenntnis
im
Fluss
und
jeder
kann
oder
muss
sich
mit
der
Flut
von
Informationen
auseinandersetzen
und
seinen
eigenen
Standpunkt
finden.
Die
Konfrontation
zwischen
den
unterschiedlichen
Meinungslagern
erinnert
manchmal
an
die
churchillsche
These
“Ich
traue
keiner
Statistik,
die
ich
nicht
selbst
gefälscht
habe.”,
aber
auch
an
das
Dekret
des
Paracelsus
"Dosis
facit
venenum.”
(
Dosis
sola
venenum
facit
-
deutsch:
Allein
die
Dosis
machts,
dass
ein
Ding
kein
Gift
sei.
).
Nach
letzterem
entscheiden
wir
in
unserer
Praxis
individuell,
für
wen
und in welcher Menge eine Fluoridierung hilfreich sein kann.
Mundspülungen
wurden
lange
als
selbstverständlich
in
der
Anwendung
beworben.
Wir
ziehen
in
unserer
Praxis
eine
eindeutige
Grenze,
bei
der
wir
dem
Normalpatienten
nicht
zu
einer
dauerhaften
zusätzlichen
Anwendung
von
synthetisch
hergestellten
Mundspüllösungen
bekannter
Marken
raten,
schon
gar
nicht
solcher
mit
antibakterieller
Wirkung.
Letztere
zerstören
bei
ihrem
Einsatz
nämlich
nicht
nur
die
"bösen",
sondern
auch
die
"guten"
Bakterien.
Aufbau
und
Erhalt
einer
gesunden,
im
Gleichgewicht
stehenden
Mundflora
sind
für
den
Körper
essentiell.
Ein
dauerhafter
Einsatz
führt
zur
Störung
dieses
Gleichgewichtes
und
kann
Folgereaktionen
verursachen.
Bei
Entzündungen
o.ä.
im
Mundbereich
steht
einem
temporär
begrenzten
Einsatz
allerdings
nichts
im
Wege.
Wer
dauerhaft
zusätzlich
spülen
möchte,
sollte
sich
eher
auf
Naturheilprodukte
konzentrieren.
Hier
haben
insbesondere
Kräuter
wie
Salbei, Thymian oder Kamille eine stabilisierende Wirkung.
Zahnpflegeregeln aus unserer Sicht:
- 2x täglich putzen: nach dem Frühstück und vor dem Schlafengehen, jeweils 3 Minuten, je nach Möglichkeit ein drittes Mal nach dem Mittagessen
- Schema: rechts oben, links oben, links unten, rechts unten - dreimal wiederholen, jeweils Außen-, Innen-, Kauflächen
- Arbeiten Sie u.U. mit Zahnseide oder Interdentalraumbürsten nach.
- bei Verwendung von z.B. Elmex professional, Sensodyne o.ä. wegen Sensibilitäten: Am Ende nicht mit Wasser ausspülen, Schaum nur ausspucken.
- Kontrolle des Putzdruckes: Wenig Druck, aber längeres Putzen haben den gleichen Reinigungseffekt wie unter Stress und Zeitmangel hoher Putzdruck,
schonen aber Zähne und Zahnfleisch.
- Zwischenmahlzeiten sollten grundsätzlich nicht aus zuckerhaltigen und/oder klebrigen Lebensmitteln bestehen.
- Naschen ist erlaubt, aber nicht über den ganzen Tag verteilt. Besser ist ein einmaliger intensiver Genuss mit anschließender Reinigung. Andernfalls
würde ganztägig ein hoher Zuckerlevel im Mund erzeugt.
- Essen Sie zwischendurch frisches und knackiges Obst/Gemüse. Es hilft ebenfalls bei der Reinigung.
- Trinken Sie ungesüßt, am besten Wasser in naturreiner Form.
- Kombinieren Sie Ihren Check beim Zahnarzt mit einer Hygienekontrolle sowie bei Bedarf mit einer professionellen Zahnreinigung.
- Ernähren Sie sich gesund - alles was Ihrem Körper gut tut, erfreut auch ihre Zähne und den Zahnhalteapparat, denn alles ist ein funktionierendes Ganzes.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Behandlung von Kindern
Die
Behandlung
von
Kindern
erfordert
sehr
viel
Feingefühl
und
Verständnis,
Ausdauer
und
Erfahrung.
Das
Gros
der
Eltern
verfügt
heute
über
ein
hohes
Maß
an
Aufklärung
sowie
Wissen
und
zeigt
dadurch
auch
aktiv
Verantwortung
für
die
(
Mund-
)
Gesundheit
seiner
Kinder.
Es
nimmt
am
regelmäßigen
Kontrollsystem
mit
prophylaktischen
Maßnahmen
teil.
Zur
Unterstützung
bieten
wir
in
unserer
Praxis
für
Patienten
aller
Altersgruppen
ein
Recallsystem,
durch
das
sie
unverbindlich
in
regelmäßigen
Abständen
an
den
nächsten
Vorsorgetermin
erinnert
werden
können.
Die
Teilnahme
an
diesem
System
ist
freiwillig.
Immer
wieder
erleben
wir
aber
auch,
dass
Kinder
nicht
rechtzeitig
genug
Gelegenheit
haben,
den
Zahnarzt
als
Behandler
und
Helfenden
kennenzulernen.
Dies
ist
oft
auch
durch
die
Angst
der
Eltern
vor
der
zahnärztlichen
Behandlung
begründet,
die
sie
quasi
an
ihre
Kinder
weiter
“vererben”.
Ein
(
zu
)
später
erster
Zahnarztbesuch,
vielleicht
zusätzlich
belastet
durch
die
Notwendigkeit
einer
Behandlung
akuter
Beschwerden,
ist
oft
sowohl
für
den
kleinen
verängstigten Patienten als auch den Zahnarzt eine Herausforderung.
Aus
diesem
Grunde
ist
es
unser
vorrangiges
Ziel,
diese
Angst
bei
den
Kids
erst
gar
nicht
entstehen
zu
lassen
und
ihnen
die
Möglichkeit
zu
geben,
eigene
Erfahrungen
in
der
Zahnarztpraxis
zu
sammeln.
Wir
empfehlen
daher,
das
Kind
in
einem
Alter
von
ca.
zweieinhalb
Jahren
erstmalig
z.B.
im
Rahmen
der
Vorsorgeuntersuchung
der
Eltern
mit
in
die
Praxis
zu
bringen,
um
erste
Eindrücke
von
der
Umgebung
und
dem
Praxisteam
zu
sammeln.
Dabei
steht
die
Untersuchung
des
Kindes
nicht
zwingend
im
Vordergrund,
sondern
eher
die
Beobachtung
des
Ablaufs
der
Untersuchung
beim
Elternteil.
In
vielen
Fällen
ist
das
Kind
zugänglich
und
die
Untersuchung
des
Entwicklungsstandes
der
Milchzähne
kann
nahezu
zeitgleich
erfolgen.
Manchmal
ist
jedoch
auch
die
Ausdauer
der
Eltern
über
mehrere
Sitzungen
gefragt,
um
das
Kind
spielerisch
an
die
Untersuchung/Behandlung
heranzuführen.
Nur
so
wird
zukünftig
eine vertraute sowie auch stress- und angstfreie Atmosphäre sicherzustellen sein und dieser anfängliche Zeitaufwand oft zur Investition ins Leben.
Folgende Empfehlungen haben wir für Sie in Bezug auf Ihre Kids:
- pro Kalenderhalbjahr eine Vorsorgeuntersuchung ( in unserer Praxis bei Kindern im Alter von 6-18 Jahren nahezu grundsätzlich automatisch mit
prophylaktischen Maßnahmen gekoppelt )
- Lassen Sie sich als frisch gebackene Eltern schon frühzeitig zur Mundgesundheit Ihres Kindes in der Praxis beraten. Stellen Sie alle Fragen, die Sie
diesbezüglich interessieren.
- Orientieren Sie sich bei der Mundhygiene Ihres Kindes auch an den unter “Tipps zur Zahnpflege” getätigten Aussagen. Gehen Sie nicht von der
Tatsache aus, dass Ihrem Kind Essen und Trinken besser schmecken, wenn gesüßt wurde. Ihr Kind kommt quasi ohne diese Erfahrung auf die Welt,
kennt keinen Zucker und/oder keine -ersatzstoffe. Üben Sie daher Zurückhaltung mit diesem Stoff aus, denn er steht nicht nur bei der Bildung von
Karies im Mittelpunkt, sondern auch bei der Entwicklung vieler anderer Krankheiten im Körper.
- Lassen Sie - wenn möglich - Ihr Kind ab einem bestimmten Zeitpunkt allein ins Behandlungszimmer gehen. Dies festigt die Vertrauensbeziehung
zwischen kleinem Patienten und Behandler(in). Eltern als Zuschauer reagieren verständlicherweise oft emotional oder aus Unwissenheit. So ist der
Satz, “Nun mach mal den Mund auf, es tut ja nicht weh.”, aus dem Munde von Mama oder Papa eher kontraproduktiv, weil er falsche Tatsachen
vorgaukeln könnte.Wir als Zahnärzte verständigen uns zusammen mit Ihrem Kind auf ein Reaktionsmuster, falls während der Therapie Schmerzen
auftreten sollten. Für Ihr Kind wird so der Behandlungsverlauf weitgehend mit beeinflussbar bleiben und der Erfolg wird von beiden Seiten als Erfolg
empfunden, was die Motivation für den nächsten notwendigen Schritt befördert.