Information zur Terminlage im auslaufenden Jahr 2024 Die Terminlage in unserer Praxis gestaltet sich für das Restjahr wie auch in nahezu allen anderen Praxen äußerst prekär. Bis zum Jahresende sind kaum noch Termine für regulär planbare Therapien zu erhalten. Bestimmte füllungstechnische Arbeiten, alle Präparations- arbeiten für Zahnersatz sowie Parodontalbehandlungen müssen, bereits jetzt absehbar, in das Jahr 2025 verlagert werden. Dies ist notwendig, obwohl wir auch außerhalb offizieller Sprechzeiten versuchen, dem sich stetig erweiternden Behandlungsdruck entgegenzuwirken. Der zahnärztliche Versorgungsgrad wird in Nordwestmecklenburg bis zum Jahresende auf voraussichtlich 50% sinken. Diese Entwicklung ist bereits mindestens seit 2010 abzusehen gewesen, blieb in der politischen Reaktion trotz standespolitischer und auch vielfach durch uns persönlicher Anstrengungen unberücksichtigt. Obwohl wir Zeitpuffer einrichteten, wird es entgegengesetzt zu unseren Bemühungen der vergangenen Jahre - nicht mehr möglich sein, vor allem säumige Patienten kurz- und mittelfristig zur Kontrolluntersuchung für den Bonuserhalt zu terminieren. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Schmerzbehandlungen keinen Eintrag im Bonusheft rechtfertigen, zumal sie zumeist in einen bereits eng verknüpften und ausgelasteten Zeitplan integriert werden müssen. Unsere Patienten wissen seit vielen Jahren, dass wir durchaus bemüht sind, Unmögliches möglich zu machen. Mit Rücksicht auf die kritische Gesamtsituation ist es jedoch unabdingbar, aus unserer Sicht aufschiebbare Untersuchungen und Therapien zu verlagern. Nur so ist es überhaupt noch möglich, unmittelbar notwendige Behandlungen sicherstellen zu können. Krise in der Krise - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach budgetiert zahnärztliche Leistungen Sowohl in Pandemiezeiten als auch in der wirtschaftlichen Rezession bisher nicht unterstützt, will Karl Lauterbach die zahnärztliche Therapie erneut budgetieren. Dies bedeutet eine Begrenzung oder sogar Kürzung von Leistungen und Mengen innerhalb der Behandlung von Patienten. Viele Praxen werden die schon während der Pandemie enorm gestiegenen Materialkosten, die aktuell potenzierten Energiekosten sowie die Kosten für erzwungene Veränderungen bez. Telematikinfrastruktur damit micht mehr stemmen können. Die beabsichtigte Maßnahme des Ministeriums zur Kostensenkung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist umso unverständlicher, wenn man berücksichtigt, dass sich der Anteil der Zahnheilkunde an den Gesamtkosten der GKV innerhalb der letzten 20 Jahre ohnehin schon von neun auf sechs Prozent verringert hat. Das System der gesetzlichen Krankenkassen wurde in den letzten Jahren immer mehr durch Fremdkosten belastet, die insbesondere auch durch die Flüchtlingsströme zusätzlich getriggert werden, ohne hier finanziell einen Ausgleich zu schaffen. Die Kassen gerieten dadurch in ein finanzielles Defizit von momantan 17 Mrd. Euro. Das „Allheilmittel“ der Budgetierung soll hier Abhilfe verschaffen. Inzwischen formiert sich massiver Widerstand innerhalb der Zahnärzteschaft, die diese Entwicklung nicht mehr tolerieren wird. Rasanter Abwärtstrend in den zahnärztlichen Niederlassungszahlen War der Kreis Nordwestmecklenburg bei unserer Niederlassung 1994 noch zu 96% des Plansolls zahnärztlicher Praxen versorgt, wird diese statistische Größe Ende 2024 voraussichtlich eine Dichte von nur noch 50% erreicht (Stand Januar 2022). Insbesondere in den letzten zwei Jahren war eine Schrumpfung von über 10% zu verzeichnen. Es fehlen damit in NWM insgesamt über 30 Zahnärzte. Allgemein liegen in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile ca. 80% aller Niederlassungsgebiete unter 100%, die meisten deutlich unter 100%. Nur in vier Ballungsgebieten erreichen die Zahlen Größenordnungen über 100%, allerdings auch hier mit abnehmender Tendenz. In insgesamt 16 Bereichen MV`s werden seit Jahren Nachfolger für Praxen gesucht, zumeist vergeblich. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, da ein sehr hoher Anteil der Kollegen bereits kurz vor der Verrentung steht. Durch die stetig wachsenden Belastungen ohne Aussicht auf Abhilfe schließen viele Praxen bereits vor dem Erreichen des Regelrentenalters. Von den zu Zeiten unserer Praxisgründung 1550 Zahnärzten werden Ende 2029 voraussichtlich nur noch 650 Zahnärzte übrig bleiben. Hilferuf der zahnärztlichen Körperschaften bleibt wiederholt unbeantwortet In der Ausgabe 3/2022 der Zahnärztezeitschrift dens schreibt die neue Präsidentin der Zahnärztekammer MV, Stefanie Tiede: `Abseits von Corona bleibt das Thema Nachwuchsgewinnung ganz oben auf unserer Agenda. Da treffen zwei Probleme ungünstig aufeinander. Das gefürchtete Abwandern von wertvollem Praxispersonal und die drohende Unterversorgung durch Nachwuchsmangel unter den Kollegen ein gemeinsamer Brief der zahnmedizinischen Körperschaften KZV und Kammer zum durchaus prekären Versorgungsausblick und der damit verbundene Appell an unser Landesministerium fürArbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, gemeinsam daran zu arbeiten, diese Versorgungslücke zu schließen, ist bis heute unbeantwortet geblieben. Leider!` Beide Zahnärzte der Praxis halbieren ihre Kassenzulassung Die scheinbar unbegrenzt wachsenden Belastungen im Praxisalltag mit immer weiterer Entfernung von der eigentlichen zahnärztlichen Behandlung haben uns nach lang reifender Entschlussphase dazu bewogen, die Zulassung zu halbieren. Mit Rücksicht auf die physischen und mentalen, damit gesundheitlichen Auswirkungen war dieser Schritt unvermeidbar. Dadurch reduzieren sich die offiziellen Sprechzeiten von ursprünglich einmal 33 auf 14 Wochenstunden. Zusätzlich bieten wir Behandlungszeiten nur für Bestellpatienten an. Es war uns wichtig sicherzustellen, jedem Patienten bei der Therapie die ungeteilte Aufmerksamkeit zukommen lassen zu können und dies mit voller Kraft und auch noch Freude am Beruf tun zu können. Teure nutzlose Telematikinfrastruktur Seit mindestens fünf Jahren malträtiert uns die insbesondere von Ex-Bundesgesundheitsminister Spahn forcierte Einführung der Telematikinfrastruktur. Der damit beabsichtigte Datenaustausch zwischen allen Beteiligten im Gesundheitwesen entwickelt sich zur Farce: Kosten ohne Ende, wiederholt gestörte Funktionabilität mit hohem Aufwand in den Praxen, Datensammelwut der Kassen und der zu stellenden Frage nach dem `gläsernen Patienten` sowie ein ungebremster Kontrollwahn lassen die Sinnhaftigkeit des Systems mehr als hinterfragen. Das aktuellste Problem stellen neue Krankenversichertenkarten dar, die innerhalb der Kartenlesegeräte durch elektrische Entladungen zu Kurzschlüssen führen, die vielfach Resets der Lesegeräte, PC`s, manchmal auch der sogenannten Konnektoren erfordern - ein Problem, das den Praxisalltag zusätzlich belastet… Neue Richtlinie für Zahnfleischbehandlungen ab Mitte 2021 Die neuen Festlegungen zur Durchführung von Zahnfleischbehandlungen bei betroffenen Patienten führen zwar zu einem deutlich erhöhten bürokratischen Aufwand für zahnärztliche Behandler und Praxen, sichern Behandlungsbedürftigen jedoch innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Therapie eine wiederholte Betreuung und Überwachung zu, bei denen die Krankenkassen nunmehr auch Leistungen übernehmen, die sonst nicht oder nur als freiwillige Zusatzleistung teilweise bezuschusst wurden. So ist es jetzt möglich, innerhalb des Rekonvaleszenzzeitraumes von 24 Monaten je nach Schädigungsgrad des Zahnhalteapparates vier bis sechs Zahnreinigungen voll zulasten der Kassen durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung regelmäßiger Kontrollsitzungen durch die Patienten. Bonusheftregeln kulanter gestaltet Galt bisher, dass bei nur einem fehlenden Jahr der Vorsorgeuntersuchung der Bonus bei Festzuschüssen der Krankenkassen zu Zahnersatz gänzlich verloren ging, so ist diese Regelung nun im Sinne der Patienten kulanter gestaltet worden. Zukünftig können Betroffene bei nur einem fehlenden Jahr innerhalb einer ansonsten ununterbrochenen Kette von nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrer Krankenkasse Kulanz beantragen im Zusammenhang mit der Einreichung von Heil- und Kostenplänen für Zahnersatz. Die Kassen haben dann die Möglichkeit, trotz des einen fehlenden Stempels den vollen Zuschuss zu gewähren. Hier müssen jedoch die Patient(inn)en aktiv werden und Kontakt mit ihrer Kasse aufnehmen.