Information zur Terminlage im auslaufenden Jahr 2024
Die
Terminlage
in
unserer
Praxis
gestaltet
sich
für
das
Restjahr
–
wie
auch
in
nahezu
allen
anderen
Praxen
–
äußerst
prekär.
Bis
zum
Jahresende
sind
kaum
noch
Termine
für
regulär
planbare
Therapien
zu
erhalten.
Bestimmte
füllungstechnische
Arbeiten,
alle
Präparations-
arbeiten
für
Zahnersatz
sowie
Parodontalbehandlungen
müssen,
bereits
jetzt
absehbar,
in
das
Jahr
2025
verlagert
werden.
Dies
ist
notwendig,
obwohl
wir
auch
außerhalb
offizieller
Sprechzeiten
versuchen,
dem
sich
stetig
erweiternden
Behandlungsdruck
entgegenzuwirken.
Der
zahnärztliche
Versorgungsgrad
wird
in
Nordwestmecklenburg
bis
zum
Jahresende
auf
voraussichtlich
50%
sinken.
Diese
Entwicklung
ist
bereits
mindestens
seit
2010
abzusehen
gewesen,
blieb
in
der
politischen
Reaktion
trotz
standespolitischer
und
auch
vielfach
durch
uns
persönlicher
Anstrengungen unberücksichtigt.
Obwohl
wir
Zeitpuffer
einrichteten,
wird
es
–
entgegengesetzt
zu
unseren
Bemühungen
der
vergangenen
Jahre
-
nicht
mehr
möglich
sein,
vor
allem
säumige
Patienten
kurz-
und
mittelfristig
zur
Kontrolluntersuchung
für
den
Bonuserhalt
zu
terminieren.
Wir
weisen
in
diesem
Zusammenhang
darauf
hin,
dass
Schmerzbehandlungen
keinen Eintrag im Bonusheft rechtfertigen, zumal sie zumeist in einen bereits eng verknüpften und ausgelasteten Zeitplan integriert werden müssen.
Unsere
Patienten
wissen
seit
vielen
Jahren,
dass
wir
durchaus
bemüht
sind,
Unmögliches
möglich
zu
machen.
Mit
Rücksicht
auf
die
kritische
Gesamtsituation
ist
es
jedoch
unabdingbar,
aus
unserer
Sicht
aufschiebbare
Untersuchungen
und
Therapien
zu
verlagern.
Nur
so
ist
es
überhaupt
noch
möglich,
unmittelbar
notwendige
Behandlungen sicherstellen zu können.
Krise in der Krise - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach budgetiert zahnärztliche Leistungen
Sowohl
in
Pandemiezeiten
als
auch
in
der
wirtschaftlichen
Rezession
bisher
nicht
unterstützt,
will
Karl
Lauterbach
die
zahnärztliche
Therapie
erneut
budgetieren.
Dies
bedeutet
eine
Begrenzung
oder
sogar
Kürzung
von
Leistungen
und
Mengen
innerhalb
der
Behandlung
von
Patienten.
Viele
Praxen
werden
die
schon
während
der
Pandemie
enorm
gestiegenen
Materialkosten,
die
aktuell
potenzierten
Energiekosten
sowie
die
Kosten
für
erzwungene
Veränderungen
bez.
Telematikinfrastruktur
damit
micht
mehr
stemmen
können.
Die
beabsichtigte
Maßnahme
des
Ministeriums
zur
Kostensenkung
innerhalb
der
gesetzlichen
Krankenversicherung
ist
umso
unverständlicher,
wenn
man
berücksichtigt,
dass
sich
der
Anteil
der
Zahnheilkunde
an
den
Gesamtkosten
der
GKV
innerhalb
der
letzten
20
Jahre
ohnehin
schon
von
neun
auf
sechs
Prozent
verringert
hat.
Das
System
der
gesetzlichen
Krankenkassen
wurde
in
den
letzten
Jahren
immer
mehr
durch
Fremdkosten
belastet,
die
insbesondere
auch
durch
die
Flüchtlingsströme
zusätzlich
getriggert
werden,
ohne
hier
finanziell
einen
Ausgleich
zu
schaffen.
Die
Kassen
gerieten
dadurch
in
ein
finanzielles
Defizit
von
momantan
17
Mrd.
Euro.
Das
„Allheilmittel“
der
Budgetierung
soll
hier
Abhilfe
verschaffen.
Inzwischen
formiert
sich
massiver
Widerstand
innerhalb der Zahnärzteschaft, die diese Entwicklung nicht mehr tolerieren wird.
Rasanter Abwärtstrend in den zahnärztlichen Niederlassungszahlen
War
der
Kreis
Nordwestmecklenburg
bei
unserer
Niederlassung
1994
noch
zu
96%
des
Plansolls
zahnärztlicher
Praxen
versorgt,
wird
diese
statistische
Größe
Ende
2024
voraussichtlich
eine
Dichte
von
nur
noch
50%
erreicht
(Stand
Januar
2022).
Insbesondere
in
den
letzten
zwei
Jahren
war
eine
Schrumpfung
von
über
10%
zu
verzeichnen.
Es
fehlen
damit
in
NWM
insgesamt
über
30
Zahnärzte.
Allgemein
liegen
in
Mecklenburg-Vorpommern
mittlerweile
ca.
80%
aller
Niederlassungsgebiete
unter
100%,
die
meisten
deutlich
unter
100%.
Nur
in
vier
Ballungsgebieten
erreichen
die
Zahlen
Größenordnungen
über
100%,
allerdings
auch
hier
mit
abnehmender
Tendenz.
In
insgesamt
16
Bereichen
MV`s
werden
seit
Jahren
Nachfolger
für
Praxen
gesucht,
zumeist
vergeblich.
Dieser
Trend
wird
sich
in
den
nächsten
Jahren
weiter
verschärfen,
da
ein
sehr
hoher
Anteil
der
Kollegen
bereits
kurz
vor
der
Verrentung
steht.
Durch
die
stetig
wachsenden
Belastungen
ohne
Aussicht
auf
Abhilfe
schließen
viele
Praxen
bereits
vor
dem
Erreichen
des
Regelrentenalters.
Von
den
zu
Zeiten
unserer
Praxisgründung
1550
Zahnärzten
werden
Ende
2029
voraussichtlich
nur
noch
650 Zahnärzte übrig bleiben.
Hilferuf der zahnärztlichen Körperschaften bleibt wiederholt unbeantwortet
In
der
Ausgabe
3/2022
der
Zahnärztezeitschrift
dens
schreibt
die
neue
Präsidentin
der
Zahnärztekammer
MV,
Stefanie
Tiede:
`Abseits
von
Corona
bleibt
das
Thema
Nachwuchsgewinnung
ganz
oben
auf
unserer
Agenda.
Da
treffen
zwei
Probleme
ungünstig
aufeinander.
Das
gefürchtete
Abwandern
von
wertvollem
Praxispersonal
und
die
drohende
Unterversorgung
durch
Nachwuchsmangel
unter
den
Kollegen
–
ein
gemeinsamer
Brief
der
zahnmedizinischen
Körperschaften
KZV
und
Kammer
zum
durchaus
prekären
Versorgungsausblick
und
der
damit
verbundene
Appell
an
unser
Landesministerium
fürArbeit,
Soziales,
Gesundheit
und
Gleichstellung,
gemeinsam
daran zu arbeiten, diese Versorgungslücke zu schließen, ist bis heute unbeantwortet geblieben. Leider!`
Beide Zahnärzte der Praxis halbieren ihre Kassenzulassung
Die
scheinbar
unbegrenzt
wachsenden
Belastungen
im
Praxisalltag
mit
immer
weiterer
Entfernung
von
der
eigentlichen
zahnärztlichen
Behandlung
haben
uns
nach
lang
reifender
Entschlussphase
dazu
bewogen,
die
Zulassung
zu
halbieren.
Mit
Rücksicht
auf
die
physischen
und
mentalen,
damit
gesundheitlichen
Auswirkungen
war
dieser
Schritt
unvermeidbar.
Dadurch
reduzieren
sich
die
offiziellen
Sprechzeiten
von
ursprünglich
einmal
33
auf
14
Wochenstunden.
Zusätzlich
bieten
wir
Behandlungszeiten
nur
für
Bestellpatienten
an.
Es
war
uns
wichtig
sicherzustellen,
jedem
Patienten
bei
der
Therapie
die
ungeteilte
Aufmerksamkeit
zukommen
lassen
zu
können
und
dies
mit voller Kraft und auch noch Freude am Beruf tun zu können.
Teure nutzlose Telematikinfrastruktur
Seit
mindestens
fünf
Jahren
malträtiert
uns
die
insbesondere
von
Ex-Bundesgesundheitsminister
Spahn
forcierte
Einführung
der
Telematikinfrastruktur.
Der
damit
beabsichtigte
Datenaustausch
zwischen
allen
Beteiligten
im
Gesundheitwesen
entwickelt
sich
zur
Farce:
Kosten
ohne
Ende,
wiederholt
gestörte
Funktionabilität
mit
hohem
Aufwand
in
den
Praxen,
Datensammelwut
der
Kassen
und
der
zu
stellenden
Frage
nach
dem
`gläsernen
Patienten`
sowie
ein
ungebremster
Kontrollwahn
lassen
die
Sinnhaftigkeit
des
Systems
mehr
als
hinterfragen.
Das
aktuellste
Problem
stellen
neue
Krankenversichertenkarten
dar,
die
innerhalb
der
Kartenlesegeräte
durch
elektrische
Entladungen
zu
Kurzschlüssen
führen,
die
vielfach
Resets
der
Lesegeräte,
PC`s,
manchmal
auch
der
sogenannten
Konnektoren
erfordern
-
ein
Problem,
das
den Praxisalltag zusätzlich belastet…
Neue Richtlinie für Zahnfleischbehandlungen ab Mitte 2021
Die
neuen
Festlegungen
zur
Durchführung
von
Zahnfleischbehandlungen
bei
betroffenen
Patienten
führen
zwar
zu
einem
deutlich
erhöhten
bürokratischen
Aufwand
für
zahnärztliche
Behandler
und
Praxen,
sichern
Behandlungsbedürftigen
jedoch
innerhalb
eines
Zeitraumes
von
zwei
Jahren
nach
Therapie
eine
wiederholte
Betreuung
und
Überwachung
zu,
bei
denen
die
Krankenkassen
nunmehr
auch
Leistungen
übernehmen,
die
sonst
nicht
oder
nur
als
freiwillige
Zusatzleistung
teilweise
bezuschusst
wurden.
So
ist
es
jetzt
möglich,
innerhalb
des
Rekonvaleszenzzeitraumes
von
24
Monaten
je
nach
Schädigungsgrad
des
Zahnhalteapparates
vier
bis
sechs
Zahnreinigungen voll zulasten der Kassen durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung regelmäßiger Kontrollsitzungen durch die Patienten.
Bonusheftregeln kulanter gestaltet
Galt
bisher,
dass
bei
nur
einem
fehlenden
Jahr
der
Vorsorgeuntersuchung
der
Bonus
bei
Festzuschüssen
der
Krankenkassen
zu
Zahnersatz
gänzlich
verloren
ging,
so
ist
diese
Regelung
nun
im
Sinne
der
Patienten
kulanter
gestaltet
worden.
Zukünftig
können
Betroffene
bei
nur
einem
fehlenden
Jahr
innerhalb
einer
ansonsten
ununterbrochenen
Kette
von
nachgewiesenen
Vorsorgeuntersuchungen
bei
Ihrer
Krankenkasse
Kulanz
beantragen
im
Zusammenhang
mit
der
Einreichung
von
Heil-
und
Kostenplänen
für
Zahnersatz.
Die
Kassen
haben
dann
die
Möglichkeit,
trotz
des
einen
fehlenden
Stempels
den
vollen
Zuschuss
zu
gewähren.
Hier
müssen
jedoch
die
Patient(inn)en aktiv werden und Kontakt mit ihrer Kasse aufnehmen.