Krise in der Krise - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach budgetiert zahnärztliche Leistungen Sowohl in Pandemiezeiten als auch in der wirtschaftlichen Rezession bisher nicht unterstützt, will Karl Lauterbach die zahnärztliche Therapie erneut budgetieren. Dies bedeutet eine Begrenzung oder sogar Kürzung von Leistungen und Mengen innerhalb der Behandlung von Patienten. Viele Praxen werden die schon während der Pandemie enorm gestiegenen Materialkosten, die aktuell potenzierten Energiekosten sowie die Kosten für erzwungene Veränderungen bez. Telematikinfrastruktur damit micht mehr stemmen können. Die beabsichtigte Maßnahme des Ministeriums zur Kostensenkung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist umso unverständlicher, wenn man berücksichtigt, dass sich der Anteil der Zahnheilkunde an den Gesamtkosten der GKV innerhalb der letzten 20 Jahre ohnehin schon von neun auf sechs Prozent verringert hat. Das System der gesetzlichen Krankenkassen wurde in den letzten Jahren immer mehr durch Fremdkosten belastet, die insbesondere auch durch die Flüchtlingsströme zusätzlich getriggert werden, ohne hier finanziell einen Ausgleich zu schaffen. Die Kassen gerieten dadurch in ein finanzielles Defizit von momantan 17 Mrd. Euro. Das „Allheilmittel“ der Budgetierung soll hier Abhilfe verschaffen. Inzwischen formiert sich massiver Widerstand innerhalb der Zahnärzteschaft, die diese Entwicklung nicht mehr tolerieren wird. Rasanter Abwärtstrend in den zahnärztlichen Niederlassungszahlen War der Kreis Nordwestmecklenburg bei unserer Niederlassung 1994 noch zu 96% des Plansolls zahnärztlicher Praxen versorgt, hat diese statistische Größe mittlerweile eine Dichte von nur noch 63,7% erreicht (Stand Januar 2022). Insbesondere in den letzten zwei Jahren war eine Schrumpfung von über 10% zu verzeichnen. Es fehlen damit in NWM insgesamt 25 Zahnärzte. Allgemein liegen in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile ca. 80% aller Niederlassungsgebiete unter 100%, die meisten deutlich unter 100%. Nur in vier Ballungsgebieten erreichen die Zahlen Größenordnungen über 100%, allerdings auch hier mit abnehmender Tendenz. In insgesamt 16 Bereichen MV`s werden seit Jahren Nachfolger für Praxen gesucht, zumeist vergeblich. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, da ein sehr hoher Anteil der Kollegen bereits kurz vor der Verrentung steht. Durch die stetig wachsenden Belastungen ohne Aussicht auf Abhilfe schließen viele Praxen bereits vor dem Erreichen des Regelrentenalters. Hilferuf der zahnärztlichen Körperschaften bleibt wiederholt unbeantwortet In der Ausgabe 3/2022 der Zahnärztezeitschrift dens schreibt die neue Präsidentin der Zahnärztekammer MV, Stefanie Tiede: `Abseits von Corona bleibt das Thema Nachwuchsgewinnung ganz oben auf unserer Agenda. Da treffen zwei Probleme ungünstig aufeinander. Das gefürchtete Abwandern von wertvollem Praxispersonal und die drohende Unterversorgung durch Nachwuchsmangel unter den Kollegen ein gemeinsamer Brief der zahnmedizinischen Körperschaften KZV und Kammer zum durchaus prekären Versorgungsausblick und der damit verbundene Appell an unser Landesministerium fürArbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, gemeinsam daran zu arbeiten, diese Versorgungslücke zu schließen, ist bis heute unbeantwortet geblieben. Leider!` Beide Zahnärzte der Praxis halbieren ihre Kassenzulassung Die scheinbar unbegrenzt wachsenden Belastungen im Praxisalltag mit immer weiterer Entfernung von der eigentlichen zahnärztlichen Behandlung haben uns nach lang reifender Entschlussphase dazu bewogen, die Zulassung zu halbieren. Mit Rücksicht auf die physischen und mentalen, damit gesundheitlichen Auswirkungen war dieser Schritt unvermeidbar. Dadurch reduzieren sich die offiziellen Sprechzeiten von ursprünglich einmal 33 auf 14 Wochenstunden. Zusätzlich bieten wir Behandlungszeiten nur für Bestellpatienten an. Es war uns wichtig sicherzustellen, jedem Patienten bei der Therapie die ungeteilte Aufmerksamkeit zukommen lassen zu können und dies mit voller Kraft und auch noch Freude am Beruf tun zu können. Teure nutzlose Telematikinfrastruktur Seit mindestens fünf Jahren malträtiert uns die insbesondere von Ex-Bundesgesundheitsminister Spahn forcierte Einführung der Telematikinfrastruktur. Der damit beabsichtigte Datenaustausch zwischen allen Beteiligten im Gesundheitwesen entwickelt sich zur Farce: Kosten ohne Ende, wiederholt gestörte Funktionabilität mit hohem Aufwand in den Praxen, Datensammelwut der Kassen und der zu stellenden Frage nach dem `gläsernen Patienten` sowie ein ungebremster Kontrollwahn lassen die Sinnhaftigkeit des Systems mehr als hinterfragen. Das aktuellste Problem stellen neue Krankenversichertenkarten dar, die innerhalb der Kartenlesegeräte durch elektrische Entladungen zu Kurzschlüssen führen, die vielfach Resets der Lesegeräte, PC`s, manchmal auch der sogenannten Konnektoren erfordern - ein Problem, das den Praxisalltag zusätzlich belastet… Neue Richtlinie für Zahnfleischbehandlungen ab Mitte 2021 Die neuen Festlegungen zur Durchführung von Zahnfleischbehandlungen bei betroffenen Patienten führen zwar zu einem deutlich erhöhten bürokratischen Aufwand für zahnärztliche Behandler und Praxen, sichern Behandlungsbedürftigen jedoch innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Therapie eine wiederholte Betreuung und Überwachung zu, bei denen die Krankenkassen nunmehr auch Leistungen übernehmen, die sonst nicht oder nur als freiwillige Zusatzleistung teilweise bezuschusst wurden. So ist es jetzt möglich, innerhalb des Rekonvaleszenzzeitraumes von 24 Monaten je nach Schädigungsgrad des Zahnhalteapparates vier bis sechs Zahnreinigungen voll zulasten der Kassen durchführen zu lassen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung regelmäßiger Kontrollsitzungen durch die Patienten. Bonusheftregeln kulanter gestaltet Galt bisher, dass bei nur einem fehlenden Jahr der Vorsorgeuntersuchung der Bonus bei Festzuschüssen der Krankenkassen zu Zahnersatz gänzlich verloren ging, so ist diese Regelung nun im Sinne der Patienten kulanter gestaltet worden. Zukünftig können Betroffene bei nur einem fehlenden Jahr innerhalb einer ansonsten ununterbrochenen Kette von nachgewiesenen Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrer Krankenkasse Kulanz beantragen im Zusammenhang mit der Einreichung von Heil- und Kostenplänen für Zahnersatz. Die Kassen haben dann die Möglichkeit, trotz des einen fehlenden Stempels den vollen Zuschuss zu gewähren. Hier müssen jedoch die Patient(inn)en aktiv werden und Kontakt mit ihrer Kasse aufnehmen.